Der Weg zu einem Arbeitsplatz


Wann können Sie in den Erfurter Werkstätten arbeiten?


Wenn Sie wegen Ihrer Behinderungs-Erfahrung

keine Arbeit auf dem 1. Arbeits- Markt finden.


1. Arbeits-Markt heißt:
Allgemeiner Arbeits-Markt.

Das ist eine Arbeits-Stelle.

Die Arbeits-Stelle ist in einer Firma.

Die Menschen, die dort arbeiten werden

Arbeit-Nehmer genannt.

Sie bekommen Lohn für Ihre Arbeit.

Und sie zahlen Steuern.

Die Arbeit in den Erfurter Werkstätten

gehört nicht zum 1. Arbeits-Markt.

Wichtig:

Damit Sie in den Erfurter Werkstätten arbeiten können,

brauchen Sie ein Gutachten.

In dem Gutachten muss stehen, dass Sie erwerbs-unfähig sind.

Das Gutachten muss ein Fach-Arzt machen.


So werden Sie in den Erfurter Werkstätten aufgenommen.

1. Sie füllen einen Antrag bei Ihrem Kosten-Träger aus:

Der Antrag heißt: Antrag auf Kosten-Übernahme.

Kosten-Träger sind zum Beispiel:

  • Die Renten-Kasse.

  • Die Bundes-Agentur für Arbeit.

  • Die Unfall-Kasse.

2. Sie haben eine Zusage für die Kosten-Übernahme.

Erst dann entscheidet der Fach-Ausschuss

über Ihre Aufnahme in die Werkstatt.

Im Fach-Ausschuss sind Mitarbeiter:

  • Aus der Werkstatt.

  • Der Bundes-Agentur für Arbeit.

  • Vom Sozial-Amt.

3. Danach füllen Sie einen Aufnahme-Bogen

für einen Werkstatt-Platz aus.

Und kommen zu einem Gespräch in die Werkstatt.

Hier bekommen Sie viele Informationen über die Werkstatt.

Ihre Schritte bis zum Arbeits-Platz in den Erfurter Werkstätten.


1. Schritt: Das Eingangs-Verfahren.

Die Abkürzung dafür heißt: EV.

Es wird gemeinsam überlegt, ob ein Arbeits-Platz

in der Werkstatt für Sie richtig ist.

Wir schauen zusammen, wo Ihre Stärken sind.

Dauer: Das Eingangs-Verfahren dauert in der Regel 3 Monate.

Wichtig: Sie brauchen die Kosten-Zusage von Ihrem

Kosten-Träger.

Kosten:

Ihr Kosten-Träger bezahlt das Eingangs-Verfahren.

Sie bekommen keinen Lohn.

Der Kosten-Träger kann Ihnen aber Geld zahlen.

Zum Beispiel:

Übergangs-Geld oder Ausbildungs-Geld.

Das Geld müssen Sie beantragen.

Der Begleitende Dienst kann Ihnen sagen,

wo Sie das Geld beantragen müssen.

Urlaub:

Wenn sie in den Erfurter Werkstätten arbeiten,

haben Sie 30 Tage Urlaub.

Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis

steht eine 50 oder eine höhere Zahl.

Dann bekommen Sie 5 Tage mehr Urlaub.

Das heißt:

Sie bekommen 35 Tage Urlaub im Jahr.

Das Eingangs-Verfahren dauert aber nur 3 Monate.

Deshalb haben Sie weniger Tage Urlaub

für das Eingangs-Verfahren.

Wenn Sie 30 Tage im Jahr Urlaub haben.

Dann bekommen Sie 8 Tage Urlaub in den 3 Monaten.

Wenn Sie 35 Tage Urlaub im Jahr haben.

Dann bekommen Sie 9 Tage Urlaub in den 3 Monaten.

Wenn Sie der Meinung sind:

Ein Arbeits-Platz oder eine Ausbildung in der Werkstatt

passt gut zu Ihnen.

Dann wechseln sie nach den 3 Monaten im

Eingangs-Verfahren in den Berufs-Bildungs-Bereich.


2. Schritt: Der Berufs-Bildungs-Bereich.

Die Abkürzung dafür heißt: BBB.

Hier werden Sie beruflich gefördert und vorbereitet.

Zum Beispiel:

  • Auf die Arbeit in der Werkstatt vorbereitet.

  • Auf einen Außen-Arbeits-Platz.

  • Auf einen Arbeits-Platz auf dem 1. Arbeits-Markt.

Sie machen auch ein paar Mal ein Praktikum.

Manche Praktika sind in der Werkstatt.

So können Sie die verschiedenen Bereiche der Werkstatt

kennen lernen.

Manche Praktika sind in anderen Firmen.

So werden Sie auf die Ansprüche im Arbeits-Leben vorbereitet.

Im Berufs-Bildungs-Bereich

werden auch andere Fähigkeiten gestärkt.


1. Soziale Fähigkeiten

Zum Beispiel:

  • Das Arbeiten in Gruppen

  • Streit schlichten

2. Lebens-Praktische Fähigkeiten

Zum Beispiel:

  • Kochen

  • Umgang mit Geld

Dauer:

Im Berufs-Bildungs-Bereich bleiben Sie in der Regel 2 Jahre.

Wichtig:

Sie brauchen die Kosten-Zusage von Ihrem Kosten-Träger.

Kosten:

Ihr Kosten-Träger bezahlt den Berufs-Bildungs-Bereich.

Sie bekommen keinen Lohn.

Der Kosten-Träger kann Ihnen aber Geld zahlen.

Zum Beispiel:

Übergangs-Geld oder Ausbildungs-Geld.

Das Geld müssen Sie beantragen.

Der Begleitende Dienst unterstützt Sie dabei.

Urlaub: Sie bekommen 30 Tage oder 35 Tage Urlaub.

Das bedeutet:

30 oder 35  Tage im Jahr müssen Sie nicht in die Werkstatt gehen.

Die Tage können Sie sich selber aussuchen.

Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis

steht eine 50 oder eine höhere Zahl.

Dann bekommen Sie 5 Tage mehr Urlaub.

Das heißt:

Sie bekommen 35 Tage Urlaub im Jahr.

Nach den 2 Jahren im Berufs-Bildungs-Bereich

wechseln Sie in Ihren Arbeits-Bereich.


3. Schritt: Der Arbeits-Bereich.

Die Abkürzung dafür heißt: AB.

Im Berufs-Bildungs-Bereich haben Sie

viele Arbeits-Bereiche kennengelernt.

Wenn Sie in einem Arbeits-Bereich gut waren,

können Sie dort weiter arbeiten.

Das sind unsere Arbeits-Bereiche:

  • Montage

  • Verpackung

  • Lager

  • Küche

  • Wäscherei

  • Gebäude-Reinigung

  • Garten-Pflege und Landschafts-Pflege

  • Stuhl-Flechterei


Das ist uns wichtig:

Ihre Arbeit soll Ihnen Spaß machen.

Ihre Arbeit soll nicht zu anstrengend für Sie sein.

Aber die Arbeit soll Ihnen auch nicht langweilig werden.

Sie können immer mehr lernen in den Erfurter Werkstätten.

Dafür gibt es viele Kurse bei uns.

Wir haben auch viele Außen-Arbeits-Plätze.

Das bedeutet:

Sie arbeiten in einer anderen Firma.

Zum Beispiel:

  • In einem Pflege-Heim

  • In einem Lager

Gerne suchen wir auch für Sie einen passenden

Außen-Arbeits-Platz.

Wir unterstützen Sie auch,

wenn Sie einen Arbeits-Platz auf dem 1. Arbeits-Markt suchen.

Dauer:

Sie können lange in einem Arbeits-Bereich arbeiten.

Bis zum Ruhe-Stand.

Wenn Ihr Kosten-Träger einverstanden ist.

Oder bis Sie eine Arbeit auf

dem 1. Arbeits-Markt gefunden haben.

Wichtig: Sie brauchen die Kosten-Zusage von Ihrem Kosten-Träger.

Und Sie müssen den Berufs-Bildungs-Bereich abgeschlossen haben.

Kosten:

Für Ihre Arbeit in der Werkstatt bekommen Sie jeden Monat Lohn.

Der Lohn besteht aus 3 Teilen:


1. Der Lohn besteht aus einem Grund-Betrag.

Der Grund-Betrag ist bei jedem gleich.

Das heißt:

Der Grund-Betrag ist das Geld, was jeder in der Werkstatt verdient.

Der Grund-Betrag ist: 75 Euro.


2. Der Lohn besteht aus einem Steigerungs-Betrag.

Der Steigerungs-Betrag ist bei jedem anders.

Der Steigerungs-Betrag ist abhängig, von Ihrer Arbeits-Leistung.

Das heißt:

  • Wenn Sie schwere Arbeit machen, bekommen Sie mehr Geld.

  • Wenn Sie leichte Arbeit machen, bekommen Sie weniger Geld.

1 Mal im Jahr rechnet Ihr Gruppen-Leiter von der Werkstatt,

den Steigerungs-Betrag aus.


3. Der Lohn besteht aus einem Arbeits-Förderungs-Geld.

Das Arbeits-Förderungs-Geld bekommt jeder Mitarbeiter.

Das Arbeits-Förderungs-Geld beträgt jeden Monat: 26 Euro.

Aber:

Wenn Sie mehr als 325 Euro im Monat verdienen,

dann bekommen Sie das Arbeits-Förderungs- Geld nicht.

Urlaub:

Sie bekommen 30 Tage Urlaub pro Jahr.

Wenn Sie einen Schwerbehinderten-Ausweis haben,

bekommen Sie 5 Tage Urlaub zusätzlich.

Weitere Informationen:

Sie können nicht im Arbeits-Bereich arbeiten.

Zum Beispiel:

Weil die Arbeit zu schwer für Sie ist.

Dann dürfen Sie in unseren Förder-Bereich wechseln.

Oder in unsere Begegnungs-Stätte für ältere Menschen.

Sie bekommen dort keinen Lohn.


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Ein Bürogebäude. Ein Mensch geht hinein.



















Auf einem Blatt Papier steht: Gutachten.























2 Frauen bei einem Informationsgespräch.





Ein Mann denkt über die Arbeitsbereiche von der Werkstatt nach.








Durchgestrichene Geldscheine.












Ein Mann liegt in einer Hängematte.




































Einige verschiedene Arbeitsbereiche. Zum Beispiel:Ein Rasenmäher, Gabelstabler, Kochtopf, Werkzeug.




































Durchgestrichene Geldscheine.







Ein Mann liegt in einer Hängematte.
























Ein Mann steht an einem Tisch. Er verpackt Schokolade.
 








Eine Frau hat Spaß.







Der Eingang von einem Lager. Davor steht ein Hubwagen.























Geldscheine und Münzen.


Eine Hand mit mehr Geld.








Eine Hand mit weniger Geld.











Durchgestrichene Geldscheine.